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   BGH, 15.03.2018 - 4 StR 616/17   

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https://dejure.org/2018,7569
BGH, 15.03.2018 - 4 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,7569)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,7569)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,7569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausführungshandlungen mehrerer der festgestellten Umsatzgeschäfte als Tateinheit i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 54 Abs. 1 S. 2
    Ausführungshandlungen mehrerer der festgestellten Umsatzgeschäfte als Tateinheit i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 616/17
    Die Annahme selbständiger, real konkurrierender Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in den Fällen II.2 bis 11 der Urteilsgründe hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, weil die Ausführungshandlungen mehrerer der festgestellten Umsatzgeschäfte teilweise identisch sind, wodurch Tateinheit begründet wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f. mwN).

    Da die Entgegennahme des Kaufpreises durch den Verkäufer als Teil des Handeltreibens mit dem verkauften Betäubungsmittel durch § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG tatbestandlich erfasst wird (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, aaO mwN; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 358, 455), treffen diejenigen Umsatzgeschäfte, deren Außenstände mit der vom Angeklagten am 24. Januar 2017 entgegengenommenen Zahlung des Abnehmers beglichen wurden, in einer Ausführungshandlung zusammen.

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 616/17
    Da die Entgegennahme des Kaufpreises durch den Verkäufer als Teil des Handeltreibens mit dem verkauften Betäubungsmittel durch § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG tatbestandlich erfasst wird (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, aaO mwN; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 358, 455), treffen diejenigen Umsatzgeschäfte, deren Außenstände mit der vom Angeklagten am 24. Januar 2017 entgegengenommenen Zahlung des Abnehmers beglichen wurden, in einer Ausführungshandlung zusammen.
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 StR 616/17, juris Rn. 2; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 mwN; vgl. auch LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
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